15.09.2026
Autorin: Patricia Jessen
IBIS BLOG
Im Ibis Blog beschäftigen wir uns mit gesellschaftlichen Veränderungen, Phänomenen und Ideen: vom Themenbeitrag, über einen Einblick in unsere Projekte, bis hin zu Rezensionen.
Autorin: Patricia Jessen

Autorin: Patricia Jessen
Vielfalt scheint ein schwieriger Begriff zu sein. Vielfalt scheint für weite Teile der bundesdeutschen Gesellschaft sogar kaum erträglich zu sein. Dabei ist es ein Fakt: unsere Gesellschaft ist 2026 zutiefst von Vielfalt oder auch Diversität geprägt.
Die Bundesrepublik befindet sich in einem Dilemma — allzu viele Menschen halten verbissen daran fest, die Diversität der Gesellschaft nicht zu wollen und das Rad in eine vermeintlich homogenere, schönere Zeit zurückdrehen zu wollen. Eine fast schon mystische Zeit des Wohlstands und Wohlbehagens.
Gleichzeitig lässt sich das Rad nicht zurückdrehen, Vielfalt wird eher weiter evolvieren, auch in Bereichen, an die 2026 niemand denkt.
In diesem Dilemma richtet sich Abwehr jedoch nicht nur gegen Vielfalt, sondern eng damit verknüpft gegen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Die Idee eines starken Führers, einer übermächtigen Partei, dichter Grenzen (auch im Denken) gewinnt an Einfluss. Dabei blühen dann auch die Extremismen, die sich sowohl gegen die Demokratie und den Rechtsstaat als auch gegen die Vielfalt richten.
Ein Förderprogramm im Fokus der neuen Rechten
Mit dem Förderprogramm der Bundesregierung „Demokratie leben!“ wurde das wichtige Zusammenspiel von Demokratieförderung, Extremismusprävention und Vielfalt zur Gestaltung einer gerechten, offenen und lebenswerten Gesellschaft für alle 2014 erkannt. Förderziel liegt in den drei Handlungsfeldern "Demokratieförderung", "Vielfaltgestaltung" und "Extremismusprävention".Das Programm zielt ebenso auf die Bundes- als auch kommunale Ebene.
Die Anliegen des Programms geraten zunehmen in den Blick der neuen Rechten, deren Ziel eine Erneuerung des Rechtskonservativen bis Rechtsextremen ist. Als wichtige Sprachrohre sind hier Publikationen wie die „Junge Freiheit“, „Apollo News“, „Tichy Einblick“ oder auch „Nius“ und „Compact“ zu benennen, mit unterschiedlicher Reichweite, Zielgruppe sowie unterschiedlich extrem im Ton. Ein besonderes Anliegen all dieser Medien: Skandale rund um das Programm generieren (z.B. hier, hier oder hier).
Auch die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) ist besonders kritisch gegenüber „Demokratie leben!“ aufgestellt. In zahlreichen Posts in sozialen Medien, Interviews, Podcasts und Talkshows äußern sich Funktionär*innen und ihre Anhänger*innen negativ (z.B. hier, hier und hier. Reden im deutschen Bundestag und entsprechende Anfragen der Fraktion haben ebenfalls diese Stoßrichtung, bis hin zu aktuellen Forderung, das Programm einzustellen (z.B. hier und hier).
Hervor sticht die Resolution „Linksterrorismus bekämpfen. Bürger, Demokratie und Infrastruktur endlich wirksam schützen“ der innenpolitischen Sprecher der AfD-Fraktionen aus dem Europäischen Parlament, dem Deutschen Bundestag und den Landtagen, die eindeutig Stellung bezieht. Unter Punkt III.6 „Trockenlegung des staatlich alimentierten Vorfelds“ wird gefordert: „Programme wie „Demokratie Leben“ sind grundlegend zu reformieren oder einzustellen.“ Denn es stünde zur Frage „ob aus öffentlichen Mitteln finanzierte Projekte, NGOs, kirchliche Träger und Bildungseinrichtungen linksextremistische Strukturen ideologisch oder materiell unterstützen.“
Dies bedeutet, dass der eigentliche Auftrag des Programms, „Demokratieförderung", "Vielfaltgestaltung" und „Extremismusprävention“, in ein Vorhaben umgedeutet wird, „linksextremistische“ Strukturen zu fördern. Dahinter steht der Anspruch der vom Verfassungsschutz beobachteten Partei, sich als eigentlichen Garant liberaler und demokratischer Freiheit darzustellen. Jede*r der der Linie der AfD nicht folgt und sich im Sinne des Bundesprogramms engagiert, ist aus Sicht der Partei und ihrer Anhänger*innen links bis linksextrem und damit angreifbar und anzugreifen.
Die Folgen zeigen sich in einer AfD-internen Kampagne die sich konkret und vor Ort gegen das Programm Demokratie leben! richten soll. Mit dem „Leitfaden zum Umgang mit dem Bundesprogramm Demokratie leben! Jetzt ist die Gelegenheit, den Sumpf auszutrocknen“ richtet sich AfD-Fraktion im Stadtrat Bitterfeld-Wolfen ausdrücklich bundesweit an alle kommunalen AfD-Fraktionen. Man habe nun die Gelegenheit, den „Sumpf auszutrocknen“ und dem „ineffizient und politisch einseitig“ ausgerichteten Bundesprogramm das „mit erheblichen Steuermitteln Meinungs- und Bildungsprozesse“ beeinflusse, ein Ende zu bereiten. Damit könne man den (angeblich übermäßig vom Programm profitierenden) „NGOs“ (ein ebenso schwammiger wie beliebter Begriff aus dem AfD-Umfeld, der auch in der oben benannten Resolution eine Rolle spielt) den Geldhahn zudrehen.
Starten könne jede AfD-Fraktion in Kommunen mit einer Partnerschaft für Demokratie, die sich für Demokratieförderung, Extremismusprävention und die Unterstützung einer vielfältigen Gesellschaft einsetzt. Dafür gibt der Leitfaden aus Bitterfeld auch ganz konkrete Tips, so z.B. die externe begleitenden Fachstelle zu ermitteln mit Fokus, wo der Trägerverein der Fachstelle politisch stehe. Darüber hinaus solle herausgefunden werden, wer als Person in der Fachstelle angestellt sei, ergänzt um den Hinweis: „Häufig handelt es sich um dieselben (linken oder grünen) Personen, die „in ihrer Freizeit" sogenannte Bündnisse gegen Rechts und die AfD organisieren“. Auch die begleitenden Gremien sollten genau beobachtet werden. Wer sei dort Mitglied, und nach welchen Kriterien durch wen berufen? Es solle nachgefragt werden, warum diese nicht vom Stadtrat bzw. Kreistag gewählte Gremien über ein Budget verfügen können.
Der „Leitfaden“ entwirft damit nicht nur ein Szenario vermeintlicher Intransparenz, obwohl die meisten dieser „investigativen“ Fragen mit einem Blick auf die jeweilige Website oder Social Media-Präsenz der örtlichen Partnerschaft geklärt werden könnten. Vielmehr werden Fachkräfte und in Gremien engagierte Bürger*innen als Privatpersonen in den Blick genommen.
Der „Stolzmonat“ als Abgrenzung und Selbstinzenierung
Ein weiteres Beispiel wie aus dem Umfeld der neuen Rechten gezielt gegen Vielfalt und demokratische bzw. Menschenrechte vorgegangen wird, ist die breit aufgelegte Kampagne des „Stolzmonats“. Diese richtet sich besonders gegen queere Menschen als Teil einer vielfältigen Gesellschaft und ihre Unterstützer*innen. Im Zentrum steht als Symbol eine veränderte Flagge der Bundesrepublik, die der Regenbogenflagge des Pride-Months entgegengesetzt wird.
Dabei gründet der seit 2023 gefeierte „Stolzmonat“ laut Bundesverfassungsschutz in der extremen Rechten, die damit ein „rassistisches und nationalistisches Weltbild“ transportieren möchte (https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/hintergruende/DE/rechtsextremismus/queerfeindlichkeit-im-rechtsextremismus.html). Im Fokus stehen Queerfeindlichkeit und Ablehnung von (geschlechtlicher) Vielfalt. Feindbilder von vermeintlich „queeren“ oder „linken“ Einzelpersonen werden konstruiert, die die Gesellschaft zersetzen wollen, z.B. durch eine angebliche „Frühsexualisierung“ von Kindern.
Insbesondere die Identitäre Bewegung um den Österreicher Martin Sellner war und ist bezüglich des „Stolzmonats“ Vorreiter. Gruppen wie das den Identitären nahestehende Frauenbündnis Lukreta (https://www.facebook.com/reel/1530970211775096) sind hier ebenso aktiv wie die bereits oben angesprochenen Medien aus dem Umfeld der neuen Rechten. So feiert das Compact Magazin den „Stolzmonat“ 2026 mit der Aussage, dieser hätte „das Internet erobert“ und sogar den „Pride Month verdrängt“ ( Compact-Video: Schwarz-Rot-Gold: Stolzmonat schlägt Pride Month!).
Die Herkunft und Stoßrichtung der Kampagne hält jedoch einen Großteil der AfD-Politiker*innen nicht davon ab, diese ebenfalls zu unterstützen. So werden beispielsweise Profile auf Social Media mit dem Slogan und der Flagge des „Stolzmonats“ versehen.
Oft sind die Wege von Vorfeldorganisationen und Medien in die AfD dabei kurz — so ist die Vorsitzende der bereits erwähnten Frauengruppe Lukreta die Tochter der AfD Abgeordneten im EU-Parlament, Irmhild Boßdorf und arbeitet dort für einen anderen AfD-Abgeordneten (https://www.mbr-koeln.de/artikeltext/lukreta-gründerin-boßdorf-im-eu-parlament). Im oben vorgestellten Video von Compact darf, nach einer kurzen Anmoderation, die AfD-Lokalpolitikerin Gabrielle Mailbeck den „Stolzmonat“ erklären.
Quo vadis Vielfalt?
Umso wichtiger erscheint es, dass die Bundesregierung mit allen demokratischen Parteien gemeinsam Programme wie „Demokratie leben!“ weiter stärkt und die Akteur*innen vor Ort unterstützt. Gerade die Vereine und Bündnisse, die direkt vor Ort für Vielfalt, Demokratie und Extremismusprävention arbeiten sind von der Unterstützung, auch, aber nicht nur, der finanziellen Unterstützung, im hohen Maße abhängig. Größere, bundesweit agierende Träger mögen finanziell in Teilen anders abgesichert sein — die kleinen Vereine und Bündnisse haben für ihre immer wichtigeren Aktivitäten keine Absicherung. Reines Ehrenamt vor Ort wird aber nicht ausreichen, um die wichtigen Aktionen, Treffen, Projekte und Arbeit durchzuführen, die bislang mit der bundesweiten Förderung für Vielfalt geleistet werden.
Die Äußerungen der jetzigen Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien, lassen ahnen, dass dies auf Bundesebene anders gesehen wird. Am 25.03.2026 erklärte sie im Rahmen eines TAZ-Interviews, dass Vielfalt aus ihrer Sicht kein staatliches Förderziel sei (https://taz.de/Familienministerin-Karin-Prien-Vielfalt-sehe-ich-nicht-als-staatliches-Foerderziel/!6165687/). Der bisherige Dreiklang „"Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen“ wird auf „Demokratieförderung und Extremismusprävention“ zusammengestrichen. In einer internen Sitzung ließ die im Ministerium für das Bundesprogramm Verantwortliche verlauten, dass Vielfalt als erklärtes Ziel gestrichen werde, da sich niemand darunter etwas vorstellen könne. Was solle das denn heißen, Vielfalt.
Vielfalt scheint eben ein schwieriger Begriff zu sein.

Autorin: Patricia Jessen
Neuausrichtung des Ibis Instituts
In der Bundesrepublik Deutschland ist in den letzten Jahrzehnten eine zunehmend heterogenere Gesellschaft entstanden, in der zahlreiche Transformationsprozesse gleichzeitig ablaufen.
Wie kann Zusammenleben und Teilhabe gelingen? Wie umgehen mit Vorurteilen und Ängsten, im öffentlichen Raum, auch mit Blick auf Sicherheit und Sicherheitsempfinden (siehe Artikel „Sicherheit und Kriminalprävention in von Vielfalt geprägten Stadträumen gestalten“)? Wie kann Ausgrenzung, Demokratieskepsis und Spaltung entgegengewirkt werden? Wie können Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen sowie Unternehmen dabei steuern, unterstützen und gestalten?
Diese Fragen begegnen uns als Ibis Team in den letzten Jahren zunehmend fachbereichsübergreifend. Rund um die Gestaltung von Zusammenleben, demografischen Wandel und Stadtentwicklungsprozessen haben wir deswegen in den unterschiedlichsten Kontexten mit Kooperationspartner*innen und Kund*innen deutschlandweit Ansätze und Ideen am Übergang von Wissenschaft und Praxis entwickelt und erprobt.
2026 haben wir uns auf Basis dieses Fachwissens dazu entschlossen, unser Institut offiziell neu auszurichten. Künftig wird unser Fokus insgesamt auf dem Gestalten der Transformationsprozesse von Zusammenleben und Teilhabe liegen — von Vielfalts- oder Integrationskonzepten über Ansätze der ganzheitlichen Stadtentwicklung, Quartiersmanagements im Ankunftsstadtteil, Präventionsstudien und Monitoringsysteme (z.B. zu den Themen Kriminalprävention und Sicherheit) bis hin zu Coachings oder Moderationen von Bürgerbeteiligungsformaten.
Der neue, erweiterte Ansatz spiegelt sich auch auf unserer neu gestalteten Website. In den Arbeitsbereichen
- Analysen, Strategien und Konzepte
- Quartiersmanagement und Projektarbeit
- Coaching und interdisziplinäre Beratung
- Moderationen und innovative Bürgerbeteiligung
- Controlling, Evaluation und Monitoringerstellung
stellen wir sowohl neue wie bewährte Angebote vor.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne persönlich unter patricia.jessen@ibis-institut.de und mareike.schmidt@ibis-institut.de zur Verfügung. Wir freuen uns, mit Ihnen in den Dialog zu treten!

Autor: Frank Jessen
Sicherheit und Kriminalprävention in von Vielfalt geprägten Stadträumen gestalten
- ein diversitätssensibler Ansatz am Übergang von Wissenschaft und Praxis
In den letzten Monaten hat das Thema der Sicherheit im Zusammenleben zunehmend an Dynamik gewonnen - wie gestalten wir Stadtteile und kommunale Räume so, dass alle Bewohner*innen sicher sind und sich sicher fühlen? Wie können die Perspektiven und Bedarfe aller im Stadtteil/der Stadt Lebenden einbezogen sowie mit faktischen Entwicklungen und der Analyse von Fachkräften in Einklang gebracht werden — abseits populistischer Forderungen und Hetze?
Gemeinsam mit drei Großstädten in Nordrhein-Westfalen hat das Ibis Institut einen diversitätssensiblen Ansatz entwickelt und erprobt, der an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis verortet ist.
Wir verbinden Elemente der empirischen Sozialforschung in Erhebungsprozessen zur subjektiven und objektiven Sicherheit mit Fach-Audits (z.B. zur städtebaulichen Situation und kriminalpräventiven Ansätzen) und breit angelegten Bürgerdialogen.
Ziel ist, die Basis für eine kooperative, diversitätssensible Sicherheitsproduktion in der Stadtgesellschaft zu legen.
Hierfür kommen zunächst sowohl die Menschen vor Ort wie die Fachleute — z.B. aus dem Bereich der präventiven sozialen Arbeit, Sicherheit und Ordnung und aus der Verwaltung — zu Wort, um eine ganzheitliche, die gesellschaftliche Vielfalt und deren Bedarfe berücksichtigende Situationsanalyse zu erstellen. Darauf aufbauend werden gemeinsam Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation definiert und eine „Road-Map“ für deren Implementierung erarbeitet - von sozial- und kriminalpräventiven Ansätzen über städtebauliche Aspekte bis hin zu Interventionsmaßnahmen im Bereich Sicherheit und Ordnung. In der anschließenden Implementierungsphase werden die Ergebnisse der Situationsanalyse und die Maßnahmen der „Road-Map“ in die Strukturen der Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft implementiert und eine Strategie für die Öffentlichkeitsarbeit zur kooperativen Sicherheitsproduktion entwickelt.
Der Gesamtprozess fungiert als lernendes System für Stadtverwaltungen im engeren und die Stadtgesellschaft im weiteren Sinne. Er wird über den gesamten Zeitraum kriminalpräventiv auditiert und dialogisch begleitet.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne persönlich unter frank.jessen@ibis-institut.de zur Verfügung.

Autorin: Mareike Schmidt
Weiterentwicklung zu teilhabeorientierten Konzepte
Die Herausforderungen für das Zusammenleben in Kommunen verändern sich zunehmend und werden komplexer. Fragen von Teilhabe, sozialer Ungleichheit, Begegnung und gesellschaftlichem Zusammenhalt betreffen längst nicht mehr nur einzelne Zielgruppen, sondern die Stadtgesellschaft insgesamt. (vgl. Blogartikel „Ist die Zeit der Integrationskonzepte vorbei?)
Vor diesem Hintergrund haben einzelne Kommunen in den letzten Jahren begonnen, ihre Integrationskonzepte gezielt weiterzuentwickeln und in einen breiteren Zusammenhang zu stellen. Im Mittelpunkt steht dabei nicht mehr nur die Integration einzelner Zielgruppen, sondern die Frage, wie das Zusammenleben in einer von Heterogenität geprägten Stadtgesellschaft insgesamt gestaltet werden kann.
Wie dies konkret aussehen kann, zeigt sich in der Praxis – unter anderem in Melle, Rastatt oder Wesel, wo wir entsprechende Prozesse begleitet haben.
Ausgangspunkt in allen Kommunen waren klassische Integrationskonzepte (bitte prüfen: war das überall so?), die vor allem auf die Unterstützung von Zugewanderten und Schutzsuchenden ausgerichtet waren. Mit der Zeit wurde jedoch deutlich, dass viele Herausforderungen darüber hinausgehen. Fragen der Teilhabe, der Information, der Begegnung oder der sozialen Ungleichheit betreffen nicht nur Menschen mit Migrations- oder Fluchtgeschichte, sondern die Stadtgesellschaft insgesamt – sei es in Bezug auf Barrierefreiheit, niedrigschwellige Zugänge oder verständliche Informationen. Ein Perspektivwechsel ermöglicht es, Maßnahmen nicht mehr ausschließlich zielgruppenspezifisch zu denken, sondern stärker an gemeinsamen Bedarfen auszurichten. Vor diesem Hintergrund hat sich in den Prozessen ein Leitgedanke herauskristallisiert: Alle sollen teilhaben können.
Beispiel Melle: Ein Konzept für die gesamte Stadtgesellschaft
In der Stadt Melle wurde das frühere Integrationskonzept in einem breit angelegten Beteiligungsprozess zwischen 2021 bis 2023 zu einem Konzept zum „Zusammenleben in Vielfalt“ weiterentwickelt. Dieses richtet sich ausdrücklich an alle Bürger*innen der Stadt und hat zum Ziel, Teilhabe für alle zu verbessern und das Zusammenleben in einer vielfältigen Stadtgesellschaft aktiv zu gestalten.
Im Entwicklungprozess wurden unterschiedliche Methoden miteinander kombiniert, um die vorhandenen Probleme, Bedarfe und Ressourcen zu ermitteln. Eine Onlinebefragung lieferte zunächst ein breites Stimmungsbild aus der Bevölkerung. Ergänzend wurden Expert*inneninterviews mit Akteur*innen aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern (z.B. Verwaltung, Beratung, Ehrenamt, Schule) geführt, um spezifische Perspektiven und Erfahrungen einzubeziehen.
Ein besonderer Ansatz war das sogenannte Charrette-Verfahren. Hierbei handelt es sich um ein mobiles Beteiligungsformat, bei dem Gespräche – unterstützt durch einen mobilen „Bollerwagen“-Ansatz – direkt in den Stadtteilen geführt werden. Dadurch konnten gezielt auch Menschen erreicht werden, die an klassischen Formaten wie Workshops oder Veranstaltungen häufig nicht teilnehmen.
Im Rahmen von mehreren themenbezogenen Workshops wurden die Ergebnisse anschließend gemeinsam ausgewertet, diskutiert und in konkrete Ansätze überführt. Auf diese Weise entstand Schritt für Schritt ein gemeinsames Verständnis darüber, wo die zentralen Herausforderungen in den Bereichen Teilhabe und Zusammenleben in Melle liegen und welche Ansätze geeignet sind, diesen zu begegnen.
Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf einer stärkeren sozialräumlichen Ausrichtung. So wurde im Prozess deutlich, dass viele Herausforderungen in Melle – eine der größten Flächenstädte Niedersachsens – nicht allein durch zentrale Angebote in der Innenstadt adressiert werden können. Stattdessen braucht es niedrigschwellige Strukturen direkt vor Ort in den Stadtteilen. Ein zentraler Ansatzpunkt des Konzepts liegt daher unter anderem in der Weiterentwicklung der Bürgerbüros, die als lokale Anlaufstellen, Vernetzungsorte und Brücken zu den Menschen in den Stadtteilen eine Schlüsselrolle einnehmen.
Wirkung in der Praxis
Ein häufiges Problem bei Konzepten ist, dass sie auf einer abstrakten Zielebene verbleiben und – aus verschiedenen Gründen – nur begrenzt in die Umsetzung überführt werden. In Melle wurden bewusst konkrete, umsetzungsorientierte Ansätze entwickelt. Dabei sind die identifizierten Handlungsfelder mit klaren Zielsetzungen und darauf aufbauenden Maßnahmen hinterlegt. Diese wurden zudem hinsichtlich ihrer Bedeutung priorisiert, sodass deutlich wird, welche Ansätze vorrangig umgesetzt werden sollten.
Konzepte wie dieses dienen somit nicht nur als strategisches Dokument, sondern als konkrete Arbeitsgrundlage für Verwaltung und lokale Akteur*innen. Diese Handlungsorientierung erleichtert die Umsetzung und erhöht zugleich die Verbindlichkeit.
In Melle wird das Konzept zudem aktiv in die Stadtgesellschaft getragen und nicht auf die Verwaltung beschränkt. Ein zentraler Baustein ist eine begleitende Kampagne, die als konkrete Maßnahme aus dem Konzept hervorgegangen ist. Sie macht das Thema Vielfalt sichtbar und besetzt es positiv. Unter dem Leitmotiv „Welchen Anteil hast du?“ werden Menschen aus der Stadt vorgestellt, die sich in unterschiedlichen Bereichen engagieren oder Teilhabe leben. Auf diese Weise wird Vielfalt nicht als Problem gerahmt, sondern als Mehrwert für das Zusammenleben. Gleichzeitig greift die Kampagne zentrale Handlungsfelder des Konzepts auf, bereitet sie verständlich auf und zeigt konkrete Anknüpfungspunkte sowie Ansprechpartner*innen auf. Sie lädt dazu ein, sich einzubringen und Verantwortung zu übernehmen.
Fazit
Praxisbeispiele wie das Konzept „Zusammenleben in Melle“ zeigen, wie aus einem zielgruppenspezifischen Konzept eine breitere Perspektive auf das Zusammenleben in einer vielfältigen Stadtgesellschaft entstehen kann.
Entscheidend für den Erfolg solcher Konzepte ist zum einen der dahinterstehende Beteiligungsprozess, der lokale Rahmenbedingungen analysiert und Perspektiven zusammenführt. Zum anderen ist wichtig, dass entsprechende Konzepte nicht bei strategischen Zielsetzungen stehen bleiben, sondern so angelegt sind, dass sie tatsächlich Wirkung entfalten und als Grundlage für die praktische Umsetzung dienen. Dazu gehört auch, Konzepte aus einer rein verwaltungsinternen Perspektive herauszulösen und für die Stadtgesellschaft sichtbar, verständlich und anschlussfähig zu machen.